Renk AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht

Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen Renk AG (davor: Rebecca BidCo AG) wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 105,72 Euro wurde um einen Betrag von 9,28 Euro auf 115,00 Euro erhöht. Aus der Bekanntmachung im elektronischen … Renk AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht weiterlesen